Aufgaben im Ausland

Gemäß Artikel 59 Absatz 1 Grundgesetz vertritt der Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich, schließt in ihrem Namen Verträge mit auswärtigen Staaten, beglaubigt ausgehende deutsche Diplomaten und empfängt alle ausländischen Botschafter in Deutschland. Viele Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können nur noch in internationaler Zusammenarbeit gelöst werden. Der Bundespräsident nutzt seine Kontakte ins Ausland und zu internationalen Institutionen, um an der Lösung globaler Probleme mitzuwirken. Hierzu zählen etwa die Wahrung des Friedens, die Terrorbekämpfung, der Schutz von Umwelt und Klima. Der Bundespräsident setzt sich insbesondere auch ein für die Menschenrechte, die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und die friedliche Lösung von Konflikten.

Gemäß Artikel 59 Absatz 1 Grundgesetz vertritt der Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich, schließt in ihrem Namen Verträge mit auswärtigen Staaten, beglaubigt ausgehende deutsche Diplomaten und empfängt alle ausländischen Botschafter in Deutschland.

Viele Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können nur noch in internationaler Zusammenarbeit gelöst werden. Der Bundespräsident nutzt seine Kontakte ins Ausland und zu internationalen Institutionen, um an der Lösung globaler Probleme mitzuwirken. Hierzu zählen etwa die Wahrung des Friedens, die Terrorbekämpfung, der Schutz von Umwelt und Klima. Der Bundespräsident setzt sich insbesondere auch ein für die Menschenrechte, die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und die friedliche Lösung von Konflikten.

Aus den außenpolitischen Aktivitäten des Bundespräsidenten entstehen oft Projekte und Initiativen, für die er die Schirmherrschaft übernimmt. Beispiele hierfür sind Programme zum deutsch-israelischen Jugendaustausch und die Deutsche Welthungerhilfe.

Der Dialog der Kulturen und Religionen liegt dem Bundespräsidenten am Herzen. Gerade in Zeiten weltweiter Kommunikation kommt dem Austausch der Kulturen sowie unterschiedlicher religiöser oder weltanschaulicher Gruppen besondere Bedeutung zu, um Vorbehalte abzubauen und das gegenseitige Verständnis zu fördern.

Der Bundespräsident pflegt besonders enge Beziehungen zu den europäischen Nachbarn sowie das einzigartige Verhältnis zu Israel. Er tritt dafür ein, dass Europa seine Werte und Überzeugungen mit einer Stimme vertritt und die weltweite Zusammenarbeit fördert. Deshalb stellt er Gemeinsamkeiten zwischen Ländern unterschiedlicher Entwicklungsstufen in den Vordergrund und sieht Entwicklungspolitik als Engagement über den Tag hinaus.

Völkerrechtliche Vertretung

Artikel 59 Absatz 1 Satz 1 GG weist die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland dem Bundespräsidenten zu. Danach hat der Bundespräsident die ausschließliche Zuständigkeit, namens der Bundesrepublik Deutschland im völkerrechtlichen Verkehr rechtserheblich zu handeln. Hiervon zu unterscheiden ist die Führung der auswärtigen Politik, die im Wesentlichen Sache der Bundesregierung ist. Dass der Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich vertritt, entspricht der deutschen Verfassungstradition und der internationalen Staatspraxis, nach der meist das Staatsoberhaupt die völkerrechtliche Vertretungsbefugnis besitzt.

Völkerrechtliche Vertretung bedeutet organschaftliches Handeln bzw. Repräsentation des Gesamtstaates. Gemäß Artikel 59 Absatz 1 Satz 1 GG tritt daher der Bundespräsident im internationalen Verkehr offiziell für die Bundesrepublik Deutschland auf. Zwar dürfen auch andere Verfassungsorgane außenpolitisch handeln, ihr Handeln bedarf aber formal einer Rückführung auf das Grundgesetz oder einer Ermächtigung durch den Bundespräsidenten.

Neben den Beispielen in Artikel 59 Absatz 1 Satz 2 und 3 GG gehören hierzu die einseitigen völkerrechtlich relevanten Handlungen – wie etwa die Kündigung von Verträgen, Protest oder Verzicht, aber auch Reden im Ausland, Grußbotschaften und der Empfang von Staatsgästen und Staatsbesuche im Ausland.

Auch die völkerrechtliche Anerkennung fremder Staaten wird durch den Bundespräsidenten ausgesprochen. Die politische Entscheidung über die Anerkennung liegt aber bei der Bundesregierung.

Völkerrechtliche Verträge

Gemäß Artikel 59 Absatz 1 Satz 2 GG schließt der Bundespräsident im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten werden im Namen des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland geschlossen. Dort, wo die Bundesregierung oder Bundesministerien völkerrechtliche Verträge selbst schließen können, so auf dem Gebiet der Regierungsübereinkünfte und Ressortabkommen, hat der Bundespräsident seine Rechte übertragen. In den Fällen, in denen der Bundespräsident nicht selbst handelt, fällt dem Bundesminister des Auswärtigen eine führende und koordinierende Rolle zu.

Meist erteilt der Bundespräsident dem Außenminister, einem Staatssekretär oder einem deutschen Botschafter dafür eine entsprechende Vollmacht.

Verträge, durch die sich die Bundesrepublik gegenüber einem anderen Staat bindet, müssen vom Staatsoberhaupt ""ratifiziert"" werden. Die Ratifikation ist die förmliche Zustimmungserklärung des Staatsoberhauptes, durch die sich die Bundesrepublik Deutschland an den Vertrag bindet. Dies geschieht in der sogenannten ""Ratifikationsurkunde"", die vom Bundespräsidenten ausgefertigt wird.

Staatsbesuche

Staatsbesuche des Bundespräsidenten im Ausland und eingehende Staatsbesuche ausländischer Staatsoberhäupter in Deutschland sind Ausdruck der Qualität der bilateralen Beziehungen. Sie bieten Gelegenheit, die Zusammenarbeit weiter auszubauen. Im Allgemeinen finden sie abwechselnd und im Abstand mehrerer Jahre statt. Trotz der ständigen Präsenz der Bundesrepublik Deutschland durch ihre Botschaften im Ausland und der vielen bilateralen und multilateralen Konferenzen, an denen die Bundesregierung teilnimmt, kommt der persönlichen Begegnung der Staatsoberhäupter weiterhin hohe Bedeutung zu.

Bei einem Staatsbesuch wird der Bundespräsident von Vertretern aus Politik und Wirtschaft sowie von hochrangigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur begleitet. Die mitreisende Presse berichtet nach Deutschland.

Bei den Gesprächen zwischen den Staatsoberhäuptern kommt die gesamte Bandbreite der Beziehungen auf die Tagesordnung. Es kann sich dabei um die Abstimmung der jeweiligen Politik handeln, um die Verdeutlichung deutscher Interessen oder um die Bereinigung von Problemen, die zwischen den Staaten bestehen. Ein Staatsbesuch kann auch einen besonderen thematischen Schwerpunkt im politischen, wirtschaftlichen oder menschenrechtlichen Bereich haben.

Neben Staatsbesuchen unternimmt der Bundespräsident auch offizielle Besuche und Arbeitsbesuche im Ausland, die im diplomatischen Protokoll niedriger eingestuft sind.

Ernennung deutscher Botschafter

Ein deutscher Botschafter ist im Ausland der persönliche Vertreter des Bundespräsidenten bei einem fremden Staatsoberhaupt. Der Staatspraxis entsprechend, sind mehrere Schritte bis zum Amtsantritt eines Botschafters im Ausland notwendig:

Über die Besetzung der Botschafterposten entscheidet zunächst das Bundeskabinett auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt fragt im Empfängerstaat nach, ob dieser der Ernennung des Diplomaten zum Botschafter zustimmt, d.h. ob er ihm das sogenannte Agrément erteilt.
Nach Erteilung des Agréments ernennt der Bundespräsident die vorgeschlagene Person zum Botschafter und unterzeichnet ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben.
Der Botschafter übergibt dem Staatsoberhaupt des Empfängerstaates das Beglaubigungsschreiben. Dieser Akt, Akkreditierung genannt, ermöglicht ihm die Aufnahme der Amtsgeschäfte als Botschafter im Empfängerland.

Akkreditierung ausländischer Botschafter

Wenn ein ausländischer Staat einen Botschafter in die Bundesrepublik Deutschland entsenden möchte, so gilt umgekehrt das gleiche Verfahren wie bei der Entsendung deutscher Diplomaten. Der Staat muss klären, ob die Bundesrepublik dieser Entsendung zustimmt und sucht um Erteilung des Agréments durch den Bundespräsidenten nach.

Bei der Akkreditierung in Deutschland wird der designierte Botschafter mit kleinem militärischen Zeremoniell vor dem Amtssitz des Bundespräsidenten empfangen. Danach trägt er sich in der Galerie in das Gästebuch ein. Anschließend begibt er sich mit hochrangigen Botschaftsmitarbeitern in den Langhanssaal von Schloss Bellevue, wo er dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben und das Abberufungsschreiben seines Vorgängers überreicht.

Dann ziehen sich der neue Botschafter und der Bundespräsident zu einem ersten Gespräch zurück, das nicht nur die Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen bietet, sondern auch zur Übermittlung von politischen Nachrichten genutzt wird. Zum Abschluss wird der Botschafter erneut mit einem kleinen militärischen Zeremoniell verabschiedet, bei dem als Zeichen, dass der neue Botschafter sein Amt jetzt rechtswirksam ausübt, die Nationalflagge seines Landes vor Schloss Bellevue gehisst wird. Die Fahrten von und zum Amtssitz unternimmt der neue Botschafter im Wagen des Bundespräsidenten. Die Berliner Polizei stellt eine Ehreneskorte von fünf Motorradfahrern.